Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Zossen
- Organisation
-
- Organisation:
- Amtsgericht Zossen
- Standort
-
- Straße:
- Gerichtstraße 10
- PLZ Ort:
- 15806 Zossen
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- +49 3377 307-0
- Fax:
- +49 3377 307-100
- Organisation
-
- Standort
-
- Zusatzname 1:
- Nebenstelle Grundbuchamt
- Straße:
- Hauptallee 116/3
- PLZ Ort:
- 15806 Zossen OT Wünsdorf
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- +49 33702 224310
- Fax:
- +49 33702 224351
Landesweite Informationen
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Wir stellen ein
Sie wollen bei uns arbeiten? Ausgeschriebene Stellen finden Sie nachfolgend oder unter aktuelle Stellenangebote.
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Angebote
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- Organisation
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- Standort
-
- Öffnungszeiten:
- Montag09:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr (letzter Einlass 16:30 Uhr)
- Mittwochkeine Sprechzeiten
- Donnerstag09:00 bis 12:00 Uhr
- Freitagkeine Sprechzeiten
- Montag
- Ansprechpartner:
-
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie persönlich einen Antrag stellen wollen, empfehlen wir Ihnen dringend, vorab telefonisch mit der Geschäftsstelle der jeweiligen Abteilung einen Termin zu vereinbaren. Das erspart Ihnen längere Wartezeiten. Außerdem können Sie bereits erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssten.
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie über die Zentrale 03377/307-0. Anfragen zu Nachlasssachen bitte unter 03377 307 104 oder 03377 307 173.
Anträge, die kein persönliches Erscheinen erfordern (z.B. Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Grundbuchauszüge) können Sie weiterhin auf schriftlichem Wege einreichen. Eine Vielzahl von Formularen sind in der Rubrik Service - Landeseinheitliche Formulare abrufbar.
Ausgenommen von der Sprechzeitenregelung sind Eilfälle. In Eilfällen ist das Gericht auch außerhalb der Sprechzeiten von 9.00 Uhr -16.00 Uhr (Freitag bis 14.00 Uhr) zu erreichen.
Wenn Sie persönlich einen Antrag stellen wollen, empfehlen wir Ihnen dringend, vorab telefonisch mit der Geschäftsstelle der jeweiligen Abteilung einen Termin zu vereinbaren. Das erspart Ihnen längere Wartezeiten. Außerdem können Sie bereits erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssten.
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie über die Zentrale 03377/307-0. Anfragen zu Nachlasssachen bitte unter 03377 307 104 oder 03377 307 173.
Anträge, die kein persönliches Erscheinen erfordern (z.B. Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Grundbuchauszüge) können Sie weiterhin auf schriftlichem Wege einreichen. Eine Vielzahl von Formularen sind in der Rubrik Service - Landeseinheitliche Formulare abrufbar.
Ausgenommen von der Sprechzeitenregelung sind Eilfälle. In Eilfällen ist das Gericht auch außerhalb der Sprechzeiten von 9.00 Uhr -16.00 Uhr (Freitag bis 14.00 Uhr) zu erreichen.
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Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst
Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle in Luckenwalde:
Tel. 03371 - 6000
Darüber hinaus erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.
Bereitschaftsdienst
Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle in Luckenwalde:
Tel. 03371 - 6000
Darüber hinaus erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.
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Beratungshilfe und Kontofreigabe
Beratungshilfe
Sie können sich den Beratungshilfeantrag herunterladen und zum Amtsgericht schicken. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Antrag persönlich beim Amtsgericht (zu den Sprechzeiten) zu stellen.
Zu beiden Varianten (schriftliche oder persönliche Antragstellung) müssen Sie, sofern es auf Sie zutrifft, die entsprechenden Nachweise beifügen bzw. vorlegen. Die erforderlichen Nachweise sind dem nachfolgendem Hinweisblatt zu entnehmen.
Beratungshilfe
Sie können sich den Beratungshilfeantrag herunterladen und zum Amtsgericht schicken. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Antrag persönlich beim Amtsgericht (zu den Sprechzeiten) zu stellen.
Zu beiden Varianten (schriftliche oder persönliche Antragstellung) müssen Sie, sofern es auf Sie zutrifft, die entsprechenden Nachweise beifügen bzw. vorlegen. Die erforderlichen Nachweise sind dem nachfolgendem Hinweisblatt zu entnehmen.
Kontofreigabe
Weiterhin finden Sie nachfolgend Anträge zur Kontofreigabe hinsichtlich der Zahlung von Corona-Beihilfen, der Nachzahlung von Sozialleistungen bzw. der Energiepauschale.
Kontofreigabe
Weiterhin finden Sie nachfolgend Anträge zur Kontofreigabe hinsichtlich der Zahlung von Corona-Beihilfen, der Nachzahlung von Sozialleistungen bzw. der Energiepauschale.
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Informationen zu Nachlasssachen
Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:
- Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
- Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen im Original beim Gericht einzureichen.
- Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes oder Vorbereitung eines Erbscheinsantrages) finden sie nachfolgend als Downloadlink. Bitte beachten Sie im Übrigen die folgenden Hinweise, Telefonnummern und insbesondere Merkblätter.
Hinweise:
Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.
Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:
- 03377/307104 oder 03377/307173
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.
Das Nachlassgericht nimmt ab sofort Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:
- Die Beurkundung erfolgt nur nach einer Terminvergabe.
- Vor der Beurkundung der Erklärungen zur Erteilung eines Erbscheines sind die erforderlichen Unterlagen im Original beim Gericht einzureichen.
- Die für die Antragseinreichung erforderlichen Unterlagen (z.B. den Antrag auf Eröffnung eines Testamentes oder Vorbereitung eines Erbscheinsantrages) finden sie nachfolgend als Downloadlink. Bitte beachten Sie im Übrigen die folgenden Hinweise, Telefonnummern und insbesondere Merkblätter.
Hinweise:
Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.
Sie erreichen die Nachlassabteilung zu den angegebenen Sprechzeiten unter den folgenden Rufnummern:
- 03377/307104 oder 03377/307173
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.
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Informationen für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
- Ansprechperson: Justizhauptsekretärin Frau Klimaszewski - Tel. 03377 307127
- Vertreter: Erster Justizhauptwachtmeister Herr Müller - Tel. 03377 307150
Bitte beachten Sie: Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
- Ansprechperson: Justizhauptsekretärin Frau Klimaszewski - Tel. 03377 307127
- Vertreter: Erster Justizhauptwachtmeister Herr Müller - Tel. 03377 307150
Bitte beachten Sie: Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
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Zeugenbetreuung
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer:
- Zeugenbetreuerin: Justizhauptsekretärin Frau Klimaszewski - Tel. 03377 307127
- Vertreter: Justizbeschäftigte Frau Lenz-Hartmann - Tel. 03377 307131
Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuer erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer:
- Zeugenbetreuerin: Justizhauptsekretärin Frau Klimaszewski - Tel. 03377 307127
- Vertreter: Justizbeschäftigte Frau Lenz-Hartmann - Tel. 03377 307131
Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuer erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Anfahrt
Für Ihre Anreise zum Amtsgericht Zossen möchten wir Ihnen folgende Empfehlung geben:
Mit dem PKW ist Zossen am günstigsten von der Autobahn Berlin A 10 über die Autobahnabfahrt Rangsdorf zu erreichen.
- Von der Autobahnabfahrt Rangsdorf fahren Sie in Richtung Großmachnow. Sie durchqueren diesen Ort auf der Hauptstraße.
- Ca. 1000 m hinter dem Ortsausgangssschild Großmachnow biegen Sie links ab in Richtung Telz.
- Nach 3 km durchqueren Sie das schöne Dorf Telz.
- Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie rechts abbiegen.
- Nach 5 km erreichen Sie die Stadt Zossen.
- Kurz nach dem Netto-Markt befindet sich unser Amtsgericht auf der linken Seite. Gegenüber befindet sich eine Parkmöglichkeit.
Die Stadt Zossen ist gut mit Bahnverbindungen zu erreichen. Das Amtsgericht Zossen liegt etwas außerhalb der Stadt. Es erfordert einen Fußweg von ca. 20 Minuten Richtung Marktplatz. Von dort ist das Amtsgericht auch mit Hinweisschildern ausgewiesen. Ein Bus fährt vom Bahnhof leider nur stündlich oder in längeren Zeitabständen.
Wegbeschreibung zum Grundbuchamt nach Wünsdorf
Aus Richtung des Amtsgerichts Zossen kommend (siehe Wegbeschreibung zum Amtsgericht Zossen):
- Vom Parkplatz gegenüber dem Amtsgericht fahren Sie rechts herum Richtung Stadtmitte.
- Nach ca. 1 km kommen Sie an eine Kreuzung. Sie ordnen sich nach links ein in Richtung Wünsdorf/Baruth auf die B 96.
- Sie fahren immer geradeaus. Nach ca. 2 km erreichen Sie den Ortsausgang der Stadt Zossen. Hier fängt der Ort Waldstadt an.
- Nach ca. 2,5 km kommen Sie an einen Kreisverkehr. Dort fahren Sie weiter geradeaus. Hier beginnt dann Wünsdorf.
- Nach ca. 1,3 km kommen Sie an eine Kreuzung. Dort bitte links einordnen. Hier steht ein Wegweiser nach links mit der Bezeichnung „Verwaltungsgebäude B".
- Sie fahren jetzt an zwei Querstraßen links vorbei, ungefähr 500 m weit. Dort befindet sich links wieder das gleiche Schild. Hier können Sie auf einen Parkplatz fahren und Ihr Auto abstellen.
- Sie befinden sich vor einer Häuseraufteilung gleich einem „U".
- Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Zossen ist das linke Gebäude mit der Sonnenuhr an der Stirnseite. Am Eingang befindet sich ein Hinweis zu den entsprechenden Etagen (Einsicht, Geschäftszeiten usw.).
Sollten Sie aus Richtung Dabendorf kommen, dann fahren Sie in die Stadtmitte hinein und nach Überquerung der Brücke über die Notte kommen Sie an die Umgehungsstraße. Auf dieser fahren Sie geradeaus weiter und biegen an der zweiten Ampel rechts ab Richtung Wünsdorf/Baruth auf die B 96. Jetzt weiter fahren wie oben beschrieben.
Für Ihre Anreise zum Amtsgericht Zossen möchten wir Ihnen folgende Empfehlung geben:
Mit dem PKW ist Zossen am günstigsten von der Autobahn Berlin A 10 über die Autobahnabfahrt Rangsdorf zu erreichen.
- Von der Autobahnabfahrt Rangsdorf fahren Sie in Richtung Großmachnow. Sie durchqueren diesen Ort auf der Hauptstraße.
- Ca. 1000 m hinter dem Ortsausgangssschild Großmachnow biegen Sie links ab in Richtung Telz.
- Nach 3 km durchqueren Sie das schöne Dorf Telz.
- Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie rechts abbiegen.
- Nach 5 km erreichen Sie die Stadt Zossen.
- Kurz nach dem Netto-Markt befindet sich unser Amtsgericht auf der linken Seite. Gegenüber befindet sich eine Parkmöglichkeit.
Die Stadt Zossen ist gut mit Bahnverbindungen zu erreichen. Das Amtsgericht Zossen liegt etwas außerhalb der Stadt. Es erfordert einen Fußweg von ca. 20 Minuten Richtung Marktplatz. Von dort ist das Amtsgericht auch mit Hinweisschildern ausgewiesen. Ein Bus fährt vom Bahnhof leider nur stündlich oder in längeren Zeitabständen.
Wegbeschreibung zum Grundbuchamt nach Wünsdorf
Aus Richtung des Amtsgerichts Zossen kommend (siehe Wegbeschreibung zum Amtsgericht Zossen):
- Vom Parkplatz gegenüber dem Amtsgericht fahren Sie rechts herum Richtung Stadtmitte.
- Nach ca. 1 km kommen Sie an eine Kreuzung. Sie ordnen sich nach links ein in Richtung Wünsdorf/Baruth auf die B 96.
- Sie fahren immer geradeaus. Nach ca. 2 km erreichen Sie den Ortsausgang der Stadt Zossen. Hier fängt der Ort Waldstadt an.
- Nach ca. 2,5 km kommen Sie an einen Kreisverkehr. Dort fahren Sie weiter geradeaus. Hier beginnt dann Wünsdorf.
- Nach ca. 1,3 km kommen Sie an eine Kreuzung. Dort bitte links einordnen. Hier steht ein Wegweiser nach links mit der Bezeichnung „Verwaltungsgebäude B".
- Sie fahren jetzt an zwei Querstraßen links vorbei, ungefähr 500 m weit. Dort befindet sich links wieder das gleiche Schild. Hier können Sie auf einen Parkplatz fahren und Ihr Auto abstellen.
- Sie befinden sich vor einer Häuseraufteilung gleich einem „U".
- Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Zossen ist das linke Gebäude mit der Sonnenuhr an der Stirnseite. Am Eingang befindet sich ein Hinweis zu den entsprechenden Etagen (Einsicht, Geschäftszeiten usw.).
Sollten Sie aus Richtung Dabendorf kommen, dann fahren Sie in die Stadtmitte hinein und nach Überquerung der Brücke über die Notte kommen Sie an die Umgehungsstraße. Auf dieser fahren Sie geradeaus weiter und biegen an der zweiten Ampel rechts ab Richtung Wünsdorf/Baruth auf die B 96. Jetzt weiter fahren wie oben beschrieben.
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Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Zossen jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.
Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Zossen ist das Rauchen nicht gestattet
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Zossen jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.
Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Zossen ist das Rauchen nicht gestattet